Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gemeinnützige Fössebad Betriebsgesellschaft mbH

Prolog:

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter (m/w/d)
verzichtet. Die gewählte männliche Form schließt eine adäquate weibliche sowie andere
Formen mit ein.

1 Geltungsbereich
(1) Die Leistungen der der Gemeinnützige Fössebad Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend
Fössebad) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende AGB des Vertragspartners
haben keine Gültigkeit, es sei denn, das Fössebad stimmt diesen ausdrücklich zu.

(3) Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen den Kunden/Teilnehmern bzw. deren
gesetzlichen Vertretern und dem Fössebad.

 
2 Vertragsschluss
(1) Zwischen den Vertragsparteien wird ein Schwimmkursvertrag geschlossen.
(2) Mit der Darstellung und Bewerbung der einzelnen Schwimmkurse auf der Homepage vom
Fössebad geben wir kein bindendes Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn
Fössebad eine Anfrage (Buchung) des Kunden (über die Internetseite vom Fössebad) durch
eine schriftliche Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) (per E-Mail) annimmt. Für die
zeitliche Bindung bzgl. der Annahmeerklärung seitens des Fössebades gelten die gesetzlichen
Regelungen gem. § 147 Abs. 2 BGB. Nach Buchungsbestätigung seitens des Fössebad
(bindender Vertragsschluss) wird dem Kunden per E-Mail eine entsprechende Rechnung
zugesandt.

(3) Ein Vertragsschluss kommt zustande durch das Angebot (Buchung) des Kunden bzw. der
gesetzlichen Vertreter und der entsprechenden Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung)
seitens Fössebad.

 
3 Bezahlung / Kursgebühr / Stornierung
(1) Die volle Kursgebühr wird unabhängig von der Zahlweise sofort nach Kursbestätigung fällig.
Bei Buchungen von der Warteliste ist die Kursgebühr ebenfalls sofort fällig.


(2) Wird der gebuchte Kurs eine Woche vor Kursbeginn seitens des Kunden storniert, erfolgtkeine Rückerstattung. Bei einer Stornierung des Kurses durch den Kunden bis zu einer Woche
vor Kurs- beginn wird eine Kursgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Kurspreises fällig.
Wird der Kurs bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn durch den Kunden storniert wird die
Kursgebühr abzüglich 15 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Wird der Kurs vom Fössebad
abgesagt, wird die Kursgebühr komplett zurückerstattet. Absagen, Stornierungen bzw.
Kündigungen seitens der Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertreter müssen in schriftlicher
Form erfolgen.

 
4 Leistungen von Fössebad
(1) Der Umfang der vom Fössebad geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den
Parteien geschlossenen Buchungsvertrag.

 
5 Leistungsänderungen seitens Fössebad
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom Fössebad bezüglich des
zwischen den Parteien geschlossenen Schwimmkursvertrages sind nur dann rechtmäßig,
wenn diese Änderungen von Fössebad nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden
sind. Entsprechende Änderungen sind nur dann wirksam, soweit diese den Gesamtzuschnitt
des gebuchten Schwimmkurses nur unerheblich beeinträchtigen. Terminwünsche seitens der
Kunden/Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter können zwar angemeldet werden, es
besteht jedoch kein vertraglicher Anspruch auf bestimmte Kurszeiten oder Betreuung durch
bestimmte Kursleitungen.

(2) Speziell für unsere Anfängerkurse gilt: fehlt ein Kind zweimal hintereinander in den
ersten beiden Kurseinheiten, kann es an den weiteren Terminen nicht mehr teilnehmen und
wird vom laufenden Kurs ausgeschlossen, da die versäumten Einheiten und der daraus
resultierende ausleibende Fortschritt eine Integration in die bestehende Kursgruppe
unmöglich machen.

(3) Für alle anderen Kurse gilt: je nach Stand des Kindes, können die Kursleiter individuell
über einen vorzeitigen Abbruch des Kurses entscheiden (bei mehrmaliger Nichtteilnahme).

 
6 Widerrufsrecht
(1) Für die Dienstleistung (Kurse des Fössebades) besteht nach § 312 G Abs. 2 BGB und § 356
Abs. 4 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht

 
7 Kündigungsrecht durch Fössebad
(1) Das Fössebad ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den zwischen den Parteien
geschlossenen Schwimmkursvertrag zu kündigen, wenn der Kunde/Teilnehmer den
gebuchten Kurs trotz vorheriger Abmahnung durch Fössebad oder die Kursleitung nachhaltig
stört oder wenn er sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist (fristlose Kündigung, ohne Erstattung).


8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
(1) Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird keine Kursgebühr zurückerstattet.
(2) Liegt eine durch ein ärztliches Attest nachgewiesene schwerwiegende Erkrankung vor
(bspw. Brüche, Operation etc.), erfolgt für die Ausfallzeiten eine anteilige Erstattung.

(3) Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz- und verrechenbar. Nicht in Anspruch
genommene Kurszeiten können seitens des Fössebad nicht erstattet werden.

(4) Für Kursausfälle, die das Fössebad zu vertreten hat, werden entsprechende
Nachholtermine angeboten. Ist das Angebot von Nachholterminen nicht möglich, wird die
Kursgebühr anteilig erstattet.

(5) Im Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung seitens des Fössebad, weil die
Schwimmhalle nicht genutzt werden kann oder der Kurs aus sonstigen Gründen nicht
angeboten werden kann (Beispiel: Schließung der Schwimmhalle aufgrund Verordnung des
Gesetzgebers, Virusinfektion, Pandemie etc.) werden dem Kunden/Teilnehmer Ersatztermine
angeboten. Für den Fall, dass dies seitens des Fössebades nicht möglich ist, wird die
Kursgebühr anteilig der bisher erbrachten Leistung zurückerstattet. Ist es für den
Kunden/Teilnehmer nachweislich nicht möglich, z.B. weil er einer Risikogruppe angehört oder
in eine andere Stadt zieht etc., wird ebenfalls die Kursgebühr anteilig der bisher erbrachten
Leistung zurückerstattet.

 
9 Haftung
(1) Fössebad übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Teilnehmer, die sich
vor und nach der Kursstunde ereignen, es sei denn, dass die verletzte Person einen
Kausalzusammenhang zwischen Verletzung und einer Sorgfaltspflichtverletzung von Fössebad
nachweisen kann und diese in einem unmittelbaren Zusammenhang steht.

(2) Es wird keinerlei Haftung für Wertsachen und Garderobe in der Schwimmhalle, allen
Nebenräumen und der Garderobe übernommen. Die Aufsichtspflicht der Kursleitungen als
Vertreter von Fössebad beginnt und endet mit der Übergabe der Kinder.

(3) Während des Umziehens besteht keine Aufsichtspflicht seitens des Fössebades. Die Eltern
bzw. die Begleitperson der Teilnehmer sind für die Kinder während des Umziehens
aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern während des
Umziehens begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie von der Kursleitung in Empfang
genommen werden.

(4) Die Hausordnung des Fössebades, ist zwingend vor Betreten zu lesen und zu beachten.
Diese gilt dann ebenso für die Kunden/Teilnehmer wie etwaige mit Fössebad getroffene
andere Vereinbarungen und diese AGB.

(5) Das Fössebad haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese bzw. die
Kursleitung schuldhaft eine wesentliche vertragsrechtliche Regelung verletzt haben; auch in
diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise

eingetretenen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhaften Verletzens des Lebens, desKörpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
 
10 Gesundheit/ Hygiene
(1) Jedes Kind bzw. jeder Kunde/Teilnehmer muss vor und bei Antritt des
Schwimmunterrichtes bzw. Schwimmkurses gesund sein. Eine entsprechende ärztliche
Bescheinigung wird nicht verlangt. Es wird jedoch eine Untersuchung vor Kursbeginn
empfohlen. Vor Kursbeginn ist die Selbsterklärung zum Gesundheitsstand ausgefüllt
abzugeben.

(2) Etwaige Besonderheiten hinsichtlich körperlicher Beeinträchtigungen oder sonst
irgendwelcher Beschränkungen, die der Kunde/Teilnehmer hat, müssen unaufgefordert vor
Kursbeginn der Kursleitung mitgeteilt werden.

(3) Das Betreten des Schwimmbereichs ist aus hygienischen Gründen nur in Badebekleidung
gestattet. Essen und Trinken in der Schwimmhalle sowie in den Umkleideräumen explizit nicht
erlaubt.

 
11 Verjährung
(1) Es gelten die allgemeinen Regeln über die Verjährung nach den §§ 195 ff. BGB (Bürgerliches
Gesetzbuch).

 
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern ein Vertrag mit einem Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch zustande kommt,
wird für etwaige Streitigkeiten als Gerichtsstand das Amtsgericht Hannover bzw. Landgericht
Hannover vereinbart.

(3) Ansonsten gelten für Streitigkeiten die allgemeinen Regelungen des Gerichtsstands gem.
§§ 13 ff. ZPO (Zivilprozessordnung).

Stand: 09.09.2023