Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Gemeinnützige Fössebad Betriebsgesellschaft mbH
Prolog:
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter (m/w/d) verzichtet. Die gewählte männliche Form schließt eine adäquate weibliche sowie andere Formen mit ein.
1 Geltungsbereich
(1) Die Leistungen der der Gemeinnützige Fössebad Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend Fössebad) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende AGB des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, es sei denn, das Fössebad stimmt diesen ausdrücklich zu.
(3) Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen den Kunden/Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern und dem Fössebad.
2 Vertragsschluss
(1) Zwischen den Vertragsparteien wird ein Schwimmkursvertrag geschlossen.
(2) Mit der Darstellung und Bewerbung der einzelnen Schwimmkurse auf der Homepage vom Fössebad geben wir kein bindendes Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Fössebad eine Anfrage (Buchung) des Kunden (über die Internetseite vom Fössebad) durch eine schriftliche Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) (per E-Mail) annimmt. Für die zeitliche Bindung bzgl. der Annahmeerklärung seitens des Fössebades gelten die gesetzlichen Regelungen gem. § 147 Abs. 2 BGB. Nach Buchungsbestätigung seitens des Fössebad (bindender Vertragsschluss) wird dem Kunden per E-Mail eine entsprechende Rechnung zugesandt.
(3) Ein Vertragsschluss kommt zustande durch das Angebot (Buchung) des Kunden bzw. der gesetzlichen Vertreter und der entsprechenden Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) seitens Fössebad.
3 Bezahlung / Kursgebühr / Stornierung
(1) Die volle Kursgebühr wird unabhängig von der Zahlweise sofort nach Kursbestätigung fällig. Bei Buchungen von der Warteliste ist die Kursgebühr ebenfalls sofort fällig.
(2) Wird der gebuchte Kurs eine Woche vor Kursbeginn seitens des Kunden storniert, erfolgt keine Rückerstattung. Bei einer Stornierung des Kurses durch den Kunden bis zu einer Woche vor Kurs- beginn wird eine Kursgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Kurspreises fällig. Wird der Kurs bis zu 2 Wochen vor Kursbeginn durch den Kunden storniert wird die Kursgebühr abzüglich 15 € Bearbeitungsgebühr zurückerstattet. Wird der Kurs vom Fössebad abgesagt, wird die Kursgebühr komplett zurückerstattet. Absagen seitens der Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertreter müssen in schriftlicher Form erfolgen. Stornierungen bzw. Kündigungen seitens der Kunden bzw. deren gesetzlichen Vertreter erfolgen ausschließlich über das Buchungssystem. Jedes Kind (bis Basic 3) bekommt zum Ende des Schwimmkurses eine Empfehlung für den darauffolgenden Kurs. Wird von den Eltern ein anderer Kurs als der Empfohlene gebucht, entsteht für die Umbuchung eine Gebühr von 15 €.
4 Leistungen von Fössebad
Der Umfang der vom Fössebad geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Buchungsvertrag.
5 Leistungsänderungen seitens Fössebad
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom Fössebad bezüglich des zwischen den Parteien geschlossenen Schwimmkursvertrages sind nur dann rechtmäßig, wenn diese Änderungen von Fössebad nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Entsprechende Änderungen sind nur dann wirksam, soweit diese den Gesamtzuschnitt des gebuchten Schwimmkurses nur unerheblich beeinträchtigen. Terminwünsche seitens der Kunden/Teilnehmer bzw. deren gesetzlichen Vertreter können zwar angemeldet werden, es besteht jedoch kein vertraglicher Anspruch auf bestimmte Kurszeiten oder Betreuung durch bestimmte Kursleitungen.
(2) Speziell für unsere Anfängerkurse gilt: fehlt ein Kind zweimal hintereinander in den ersten beiden Kurseinheiten, kann es an den weiteren Terminen nicht mehr teilnehmen und wird vom laufenden Kurs ausgeschlossen, da die versäumten Einheiten und der daraus resultierende ausleibende Fortschritt eine Integration in die bestehende Kursgruppe unmöglich machen.
(3) Für alle anderen Kurse gilt: je nach Stand des Kindes, können die Kursleiter individuell über einen vorzeitigen Abbruch des Kurses entscheiden (bei mehrmaliger Nichtteilnahme).
6 Widerrufsrecht
(1) Für die Dienstleistung (Kurse des Fössebades) besteht nach § 312 G Abs. 2 BGB und § 356 Abs. 4 BGB kein 14-tägiges Widerrufsrecht
7 Kündigungsrecht durch Fössebad
Das Fössebad ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den zwischen den Parteien geschlossenen Schwimmkursvertrag zu kündigen, wenn der Kunde/Teilnehmer den gebuchten Kurs trotz vorheriger Abmahnung durch Fössebad oder die Kursleitung nachhaltig stört oder wenn er sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist (fristlose Kündigung, ohne Erstattung)
8 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
(1) Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird keine Kursgebühr zurückerstattet.
(2) Liegt eine durch ein ärztliches Attest nachgewiesene schwerwiegende Erkrankung vor (bspw. Brüche, Operation etc.), erfolgt für die Ausfallzeiten eine anteilige Erstattung.
(3) Ungenutzte Leistungen sind nicht ersetz- und verrechenbar. Nicht in Anspruch genommene Kurszeiten können seitens des Fössebad nicht erstattet werden.
(4) Für Kursausfälle, die das Fössebad zu vertreten hat, werden entsprechende Nachholtermine angeboten. Ist das Angebot von Nachholterminen nicht möglich, wird die Kursgebühr anteilig erstattet.
(5) Im Fall der Unmöglichkeit der Leistungserbringung seitens des Fössebad, weil die Schwimmhalle nicht genutzt werden kann oder der Kurs aus sonstigen Gründen nicht angeboten werden kann (Beispiel: Schließung der Schwimmhalle aufgrund Verordnung des Gesetzgebers, Virusinfektion, Pandemie etc.) werden dem Kunden/Teilnehmer Ersatztermine angeboten. Für den Fall, dass dies seitens des Fössebades nicht möglich ist, wird die Kursgebühr anteilig der bisher erbrachten Leistung zurückerstattet. Ist es für den Kunden/Teilnehmer nachweislich nicht möglich, z.B. weil er einer Risikogruppe angehört oder in eine andere Stadt zieht etc., wird ebenfalls die Kursgebühr anteilig der bisher erbrachten Leistung zurückerstattet.
9 Haftung
(1) Fössebad übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Teilnehmer, die sich vor und nach der Kursstunde ereignen, es sei denn, dass die verletzte Person einen Kausalzusammenhang zwischen Verletzung und einer Sorgfaltspflichtverletzung von Fössebad nachweisen kann und diese in einem unmittelbaren Zusammenhang steht.
(2) Es wird keinerlei Haftung für Wertsachen und Garderobe in der Schwimmhalle, allen Nebenräumen und der Garderobe übernommen. Die Aufsichtspflicht der Kursleitungen als Vertreter von Fössebad beginnt und endet mit der Übergabe der Kinder.
(3) Während des Umziehens besteht keine Aufsichtspflicht seitens des Fössebades. Die Eltern bzw. die Begleitperson der Teilnehmer sind für die Kinder während des Umziehens aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern während des Umziehens begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie von der Kursleitung in Empfang genommen werden.
(4) Die Hausordnung des Fössebades, ist zwingend vor Betreten zu lesen und zu beachten. Diese gilt dann ebenso für die Kunden/Teilnehmer wie etwaige mit Fössebad getroffene andere Vereinbarungen und diese AGB.
(5) Das Fössebad haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese bzw. die Kursleitung schuldhaft eine wesentliche vertragsrechtliche Regelung verletzt haben; auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhaften Verletzens des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt.
(6) Die Nutzung der Schränke ist nur für die Dauer des Badbesuches gestattet. Wir behalten uns vor, verschlossene Schränke zum Ende der Öffnungszeiten zu öffnen und leeren.
10 Gesundheit/ Hygiene
(1) Jedes Kind bzw. jeder Kunde/Teilnehmer muss vor und bei Antritt des Schwimmunterrichtes bzw. Schwimmkurses gesund sein. Eine entsprechende ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt. Es wird jedoch eine Untersuchung vor Kursbeginn empfohlen. Vor Kursbeginn ist die Selbsterklärung zum Gesundheitsstand ausgefüllt abzugeben.
(2) Etwaige Besonderheiten hinsichtlich körperlicher Beeinträchtigungen oder sonst irgendwelcher Beschränkungen, die der Kunde/Teilnehmer hat, müssen unaufgefordert vor Kursbeginn der Kursleitung mitgeteilt werden.
(3) Das Betreten des Schwimmbereichs ist aus hygienischen Gründen nur in Badebekleidung gestattet. Essen und Trinken in der Schwimmhalle sowie in den Umkleideräumen explizit nicht erlaubt.
11 Verjährung
Es gelten die allgemeinen Regeln über die Verjährung nach den §§ 195 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern ein Vertrag mit einem Kaufmann nach dem Handelsgesetzbuch zustande kommt, wird für etwaige Streitigkeiten als Gerichtsstand das Amtsgericht Hannover bzw. Landgericht Hannover vereinbart.
(3) Ansonsten gelten für Streitigkeiten die allgemeinen Regelungen des Gerichtsstands gem. §§ 13 ff. ZPO (Zivilprozessordnung).